Das Verfahren vor dem Schiedsgericht ist eine private Instanz. Schiedsrichter fällen den Schiedsspruch, der vollstreckbar ist. Die beiden Parteien sind dabei frei, das Verfahren zu gestalten und Vereinbarungen zu treffen. Außerhalb des Gerichts werden Entscheidungen am Schiedsgericht getroffen. Für die Parteien ergeben sich mehrere Vorteile wie der Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Schiedsrichter fällt den Schiedsspruch
Das Verfahren vor dem Schiedsgericht ist zur Unterstützung bei Streitigkeiten durch eine private Instanz gedacht. Vor dem Schiedsgericht finden sich ein bis drei Schiedsrichter, die einen Schiedsspruch fällen sollen. Sie wenden das Recht an, um eine Streitentscheidung fällen zu können. Schiedssprüche sind bindend und können nicht angefochten werden. Es gibt nur wenige Ausnahme, die eine Anfechtung vor einem staatlichen Gericht erlauben. Das kann sein, wenn die Parteien sich nicht wirksam auf ein Verfahren geeinigt haben. Schiedssprüche können in fast allen Ländern vollstreckt werden.
Das Verfahren vor dem Schiedsgericht ist zur Unterstützung bei Streitigkeiten durch eine private Instanz gedacht.
Die beteiligten Parteien gestalten das Verfahren
Verfahren vor dem Schiedsgericht folgen üblicherweise immer demselben Ablauf. Zunächst wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien getroffen. Das ist die sogenannte Schiedsabrede. Die Parteien legen fest, dass sie sich dem Schiedsverfahren unterwerfen. Solche Vereinbarungen sind oft in Handelsverträgen zu finden. Beide Parteien haben bei der Gestaltung des Verfahrens ihre Freiheiten und sind flexibel. Die Schiedsgerichtsbarkeit orientiert sich an den Wünschen der Parteien hinsichtlich Schiedsort, Verhandlungssprache und Struktur des Verfahrens.
Es wird zwischen zwei Arten von Verfahren unterschieden
Verfahren vor dem Schiedsgericht sind entweder institutionell oder ad hoc. Beim ad hoc Verfahren werden administrative Aufgaben vom Schiedsgericht wahrgenommen oder delegiert. Beim institutionellen Schiedsverfahren werden die Aufgaben von einer Institution durchgeführt. Die Streitigkeit wird jedoch immer vom Schiedsgericht entschieden. In Deutschland haben mehrere Schiedsinstitutionen ihren Sitz. In Hamburg ist das Schiedsgericht German Maritime Arbitration Association, kurz GMAA. In Hamburg ist auch das Chinesisch Europäische Schiedsgerichtszentrume, kurz CEAC und weitere Warenschiedsgerichte.
Für die Parteien ergeben sich einige Vorteile
Vorteile von Verfahren vor einem Schiedsgericht sind, dass diese nicht-öffentlich zugänglich sind, Schiedssprüche vollstreckbar sind, Zeit und Kosten gespart werden können und Schiedsrichter frei gewählt werden. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen und es gibt strikte Vertraulichkeitsregeln. Sensible Informationen werden vor den Medien geschützt. Schiedssprüche sind in Deutschland und auch im Ausland vollstreckbar. Sie werden international anerkannt und sind besser durchsetzbar als Urteile von staatlichen Gerichten. In mehr als 100 Staaten werden die Schiedsurteile anerkannt. Die Verfahren sind maßgeschneidert und Fehler können vermieden werden. Dadurch werden die Verfahren in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Das Verfahren besteht nur aus einer Instanz und Kosten werden eingespart. Wichtig ist auch, dass der Schiedsrichter frei wählbar ist. Daher ist er unparteiisch und agiert unabhängig. Der Schiedsrichter kann daher so gewählt werden, dass er über gewünschte Fachkenntnisse und Sprachkenntnisse verfügt, weiterlesen.
Bildnachweis:
VectorMine – stock.adobe.com